BGJ – Berufsgrundbildungsjahr Druck und Medien
BGJ – Was ist das?
Die vollzeitschulische Alternative zum ersten Ausbildungsjahr für Mediengestalter und Medientechnologen Druck:
Einige Betriebe nutzen dieses Angebot regelmäßig, anderen ist es noch völlig unbekannt.
Das erste Jahr einer Berufsausbildung als vollschulisches Angebot wird Berufsgrundbildungsjahr genannt. Das zweite und dritte Ausbildungsjahr wird danach in einem Betrieb absolviert.
An unserem Oberstufenzentrum kann man das BGJ für Medientechnologen Druck oder für Mediengestalter Digital und Print besuchen.
BGJ – Wer geht da hin?
Viele Betriebe möchten zwar ausbilden, haben aber keine ausreichenden Möglichkeiten, die allgemeinen Berufsgrundlagen zu vermitteln, da sie z. B. stark spezialisiert sind. Diese Betriebe nehmen gern Auszubildende in das 2. Ausbildungsjahr auf, die ihre Berufsgrundbildung am OSZ Druck- und Medientechnik erhalten haben. Ein bestimmter Bildungsabschluss ist dabei keine zwingende Voraussetzung.
Für das OSZ Druck- und Medientechnik gelten jedoch die folgenden Aufnahmeabsprachen:
- Bestandener Eignungstest beim Verband Druck und Medien NordOst e.V.
- Schriftliche Weiterausbildungszusage eines Betriebes bei Bestehen des BGJ.
BGJ – Was wird da gemacht?
In den hauseigenen Werkstätten wird eine fundierte fachpraktische Ausbildung für die genannten Berufe durchgeführt. Für die Mediengestalter umfasst dies z.B. Programmschulungen in allen wichtigen DTP-Programmen, die Medientechnologen Druck arbeiten an modernen Bogenoffsetmaschinen. Der Theorieunterricht erfolgt gemeinsam mit den anderen Auszubildenden, so dass ein Wechsel der Berufsschulklasse nach dem BGJ nicht nötig ist.
Das BGJ ist auch eine gute Gelegenheit, fachbezogene Auslandpraktika zu absolvieren. Hier die Berichte verschiedener Jahrgänge aus Wien und Malaga.
BGJ – Was bringt das?
Das erfolgreich besuchte BGJ ersetzt das erste Jahr der Berufsausbildung, d. h. im Betrieb beginnt dann die weitere Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr. Die Auszubildenden haben in diesem Jahr eine solide Grundausbildung im gesamten Berufsfeld erhalten und die Betriebe sparen sich die aufwändige Einweisung des ersten Ausbildungsjahres – und haben mit den verbleibenden zwei Jahren Ausbildungsdauer einen überschaubaren Zeitraum vor sich, wobei die Azubis schnell in der Produktion einsetzbar sind.
Für die späteren Ausbildungsbetriebe entstehen im ersten Ausbildungsjahr keine Lohnkosten oder sonstige Gebühren.
BGJ – Wie anmelden?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über den Ausbildungsbetrieb, der den/die Azubi im 2. und 3. Ausbildungsjahr übernehmen will. Bitte wenden Sie sich – noch vor den Sommerferien! – an den Abteilungsleiter der Abteilung II, Herrn Wilm Diestelkamp, Telefon (030) 41 47 92-0 bzw. -21.