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Verpackungsmittelmechaniker/in

Die Verpackung schützt den Inhalt vor Schädigung, wirbt für das Produkt, ›verkauft‹ die Ware und ermöglicht eine rationelle Lagerung. Verpackungen, Packstoffe und Packhilfsmittel aus Papier, Karton und Pappe kennen wir in den unterschiedlichsten Ausführungen, wie
– Wellpappe und Wellpappenerzeugnisse,
– Faltschachteln,
– Displays,
– Vollpappe-Kartonagen,
– flexible Verpackungen, wie Tüten, Beutel, Tragetaschen, Papier- und Kunststoffsäcke,
– Etiketten,
– Hülsen und Rundgefäße.

Wo diese Produkte industriell hergestellt werden, braucht man qualifizierte Fachkräfte zur Bedienung der schnell laufenden und technisch hochwertigen Maschinen.
Diese qualifizierten Fachkräfte sind Verpackungsmittelmechaniker.

Zu den Tätigkeiten des Verpackungsmittelmechanikers gehört es, die technisch anspruchsvollen, vielfach bereits computergesteuerten Hochleistungsmaschinen einzurichten, umzustellen und ihre einwandfreie Funktion zu überwachen.
Bei Störungen sorgt er für möglichst schnelle Abhilfe, einfache Reparaturen erledigt er selbst. Bei größeren Reparaturen wird er mithinzugezogen. Die Pflege von Maschinen und Anlagen gehört mit zu seinen täglichen Aufgaben, ebenso umfangreiche Materialkenntnisse sowie die einschlägigen Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften.
Darüber hinaus gehört das kreative Entwickeln neuer Verpackungen mit zum Aufgabenbereich des Verpackungsmittelmechanikers. Auch diese Tätigkeit wird heute bereits vielfach computergestützt durchgeführt.

Mehr Informationen zum Berufsbild erhält man z. B. beim ZFA (zfa-medien.de) und bei der Papierindustrie (papiernachwuchs.de).

2. Zugangsvoraussetzungen
Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben. Der überwiegende Teil der Auszubildenden in diesem Beruf verfügt jedoch über den mittleren Schulabschluss. Das Ausbildungsverhältnis muss von der für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) bestätigt werden. Darum können nur Betriebe mit anerkannter Ausbildungsberechtigung ausbilden.

3. Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung ist direkt an den Ausbildungsbetrieb zu richten, mit dem auch der Ausbildungsvertrag geschlossen wird.
Die Berufsschule kann leider keine Ausbildungsplätze vermitteln.

4. Probezeit
Die Probezeit dauert entsprechend des Berufsbildungsgesetzes vier Monate. Über das Bestehen der Probezeit entscheidet der Ausbildungsbetrieb.

5. Dauer der Ausbildung
Die Regelausbildungszeit beträgt drei Jahre, von Anfang September bis Ende August. Eine Verkürzung um sechs Monate ist bei entsprechenden Leistungen auf Antrag möglich.

6. Abschluss
Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und einer praktischen Abschlussprüfung, die ein Prüfungsausschuss der zuständigen IHK bzw. HWK abnimmt.
Weitere Hinweise finden Sie unter der Rubrik ›Prüfungen‹.
Abschlusszertifikat ist der Facharbeiterbrief der IHK bzw. HWK in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

7. Weiterqualifikationsmöglichkeiten
Industrie- oder Handwerksmeister, Techniker, einjährige Fachoberschule z. B. an der Ernst-Litfaß-Schule zur Erlangung der Fachhochschulreife.

8. Inhalte des Berufsschulunterrichts
Unterrichtsinhalte sind die Materialeigenschaften der Verpackungen wie z. B. Papier, Karton und Pappe insbesondere Wellpappe, Grundlagen der Mechanik, Verfahrenstechniken des Schneidens und Stanzens, Verfahrenstechnische Grundlagen der Verpackungsherstellung und Faltschachtelproduktion, Grundlagen der Kunststofftechnik, Technisches Zeichnen. Im Unterricht Fachrechnen werden die Mathematik-Grundlagen für Berechnungen von Zeiten, Preisen, Mengen, Materialien und Leistungen unterrichtet. In der Berufschule werden in der Fachtheorie die Grundlagen und die Anforderungen der praktischen Berufsausbildung aufgegriffen und unterrichtet.

Weitere Infos zum Verpackungsmittelmechaniker:
http://www.zfamedien.de/ausbildung/vpm/