Skip to Content

Mediengestalter/in Digital und Print

1. Beschreibung des Berufsbildes

Kernaufgabe der Mediengestalter ist es, die Produktion von Medien zu planen, Informationen (z.B. Texte, Bilder oder Grafiken) zu erstellen bzw. zu erfassen, sie für das gewünschte Medium (z.B. Katalog, Zeitung, Internet, CD-ROM) zu gestalten, aufzubereiten und auszugeben (z.B. als Datei, als Druckform oder als Digitaldruck).

Das Berufsbild des Mediengestalters existiert erst seit 1998 und stellt die zeitgemäße Weiterentwicklung der traditionellen Berufe Schriftsetzer, Reprofotograf und Druckformhersteller dar, ergänzt durch neue Aufgaben aus dem Bereich der elektronischen Medien. Mediengestalter arbeiten z. B. in Werbeagenturen und Verlagen, in Druckereien und Online-Dienstleistungsunternehmen.

In diesem sehr weit gesteckten Einsatzfeld finden sich drei Fachrichtungen als  Spezialisierungs-Untergruppen des Mediengestalterberufes:

  • Beratung und Planung,
  • Konzeption und Visualisierung
  • Gestaltung und Technik (Schwerpunkt Digital bzw. Print)

Ca. 75% der Ausbildungsverhältnisse gehören der dritten Fachrichtung ›Gestaltung und Technik‹ an.

Eine gute Beschreibung der Fachrichtungen findet sich in dieser PDF-Broschüre vom ZFA: www.zfamedien.de/aktuelles/MG_Neue_Struktur.pdf

Achtung: Die Mediengestalter-Ausbildung ist eine technische Berufsausbildung und kein ›Grafikdesign-Studium light‹!

2. Zugangsvoraussetzungen

Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben. Der überwiegende Teil der Auszubildenden in diesem Beruf verfügt jedoch über die Hochschulreife bzw. den mittleren Schulabschluss. Wichtig ist außer großer Sicherheit in der Rechtschreibung ein gutes technisch-mathematisches Grundverständnis. Weiterhin werden neben der Fähigkeit zur Teamarbeit auch die Bereitschaft gefordert, Aufgaben zuverlässig mit hohem Qualitätsbewusstsein zu bearbeiten und Problemlösungen eigenständig zu finden.

Das Ausbildungsverhältnis muss von der für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) bestätigt werden. Darum können nur Betriebe mit anerkannter Ausbildungsberechtigung ausbilden.

3. Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung ist direkt an den Ausbildungsbetrieb zu richten, mit dem auch der Ausbildungsvertrag geschlossen wird. Die Berufsschule kann leider keine Ausbildungsplätze vermitteln.

4. Probezeit

Die Probezeit dauert entsprechend des Berufsbildungsgesetzes bis zu vier Monate. Über das Bestehen der Probezeit entscheidet der Ausbildungsbetrieb.

5. Dauer der Ausbildung

Die Regelausbildungszeit beträgt drei Jahre, von Anfang September bis Ende August. Eine Verkürzung um sechs Monate ist bei entsprechenden Leistungen auf Antrag möglich.

6. Abschluss

Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und einer praktischen Abschlussprüfung, die ein Prüfungsausschuss der zuständigen IHK bzw. HWK abnimmt. Weitere Hinweise finden Sie unter der Rubrik ›Prüfungen‹. Abschlusszertifikat ist der Facharbeiterbrief der IHK bzw. HWK in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

7. Weiterqualifikationsmöglichkeiten

Industrie- oder Handwerksmeister, Techniker, Medienfachwirt, einjährige Fachoberschule/Berufsoberschule z. B. an der Ernst-Litfaß-Schule zur Erlangung der Fachhochschulreife/Allgemeinen Hochschulreife.

8. Inhalte des Berufsschulunterrichts

In der Berufsschule werden im Rahmen des Haupt-Unterrichtsfaches ›Fachtheorie für Mediengestalter‹ die Bereiche Konzeption und Gestaltung (KoGe), Medienintegration und Meidieausgabe (MiMa) und Kommunikation (inklusive Fachenglisch) unterrichtet. Je nach gewählter Fachrichtung sind die Stundenumfänge dieser Bereiche etwas unterschiedlich. Ergänzt wird der fachbezogene Theorieunterricht durch die allgemeinbildenden Fächer Sozialkunde und Sport und Gesundheitslehre.

Weitere Infos zum Mediengestalter: http://www.zfamedien.de/ausbildung/mediengestalter/