Maschinen- und Anlagenführer/in
Maschinen- und Anlagenführer/ Maschinen- und Anlagenführerin
Anerkannt durch die Verordnung vom 27. April 2004 (BGBl. I S. 647)
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Arbeitsgebiet
Maschinen- und Anlagenführer/ Maschinen- und Anlagenführerinnen arbeiten in unterschiedlichen Produktions-bereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und papierverarbeitenden Industrie.
Berufliche Fähigkeiten
Maschinen- und Anlagenführer/ Maschinen- und Anlagenführerinnen
- richten Maschinen und Anlagen in der Produktion ein und bedienen diese, steuern und überwachen den Materialfluss,
- bereiten Arbeitsabläufe vor,
- wählen Prüfverfahren und Prüfmittel aus und wenden diese an,
- wählen Werkstoffe aus und bearbeiten diese nach technischen Unterlagen,
- wählen manuelle und maschinelle Fertigungstechniken aus und wenden diese an,
- nutzen Steuerungs- und Regelungseinrichtungen,
- warten und inspizieren Maschinen und Anlagen und beheben Störungen,
- führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
- berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
- dokumentieren Produktionsdaten,
- stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.
© Dieser Beitrag ist beim Bundesinstitut für Berufsbildung erschienen¹ und steht unter der Creative Commons Lizenz². Mehr dazu bei www.bibb.de³.
Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben. Der überwiegende Teil der Auszubildenden in diesem Beruf verfügt jedoch über den mittleren Schulabschluss.
Das Ausbildungsverhältnis muss von der für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) bestätigt werden. Darum können nur Betriebe mit anerkannter Ausbildungsberechtigung ausbilden.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung ist direkt an den Ausbildungsbetrieb zu richten, mit dem auch der Ausbildungsvertrag geschlossen wird. Die Berufsschule kann leider keine Ausbildungsplätze vermitteln.
Probezeit
Die Probezeit dauert entsprechend des Berufsbildungsgesetzes vier Monate. Über das Bestehen der Probezeit entscheidet der Ausbildungsbetrieb.
Dauer der Ausbildung
Die Regelausbildungszeit beträgt zwei Jahre, von Anfang September bis Ende August.
Abschluss
Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und einer praktischen Abschlussprüfung, die ein Prüfungsausschuss der zuständigen IHK bzw. HWK abnimmt. Abschlusszertifikat ist der Facharbeiterbrief der IHK bzw. HWK in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Weiterqualifikationsmöglichkeiten
Industrie- oder Handwerksmeister, Techniker, einjährige Fachoberschule z. B. an der Ernst-Litfaß-Schule zur Erlangung der Fachhochschulreife.